Welche Tiere darf man in Deutschland essen? Tabu ist wenig

Von Cornelia Scherpe
14. Februar 2013

Der Mensch ist ein Omnivore, was nichts anderes als "Allesfresser" heißt. Diese Kategorie beschreibt, dass man weder alleinig auf Pflanzen, noch auf Fleisch ausgelegt ist. In modernen Gesellschaften bedeutet das aber nicht, dass man alles essen darf, worauf man Lust hat. Es gibt auch in Deutschland feste Regeln, welche Tiere für den Konsum geschlachtet werden dürfen und welche nicht.

Die japanische Delikatesse "Hund" ist hierzulande zum Beispiel tabu. Es steht unter Strafe, einen Hund zu töten und als Fleischgericht zuzubereiten. Auch das andere liebste Haustier der Deutschen - die Katze - ist als Nahrungsmittel verboten. Diese Regeln gelten für alle Rassen und auch für "hundeähnliche" und "katzenähnliche" Tiere. Das heißt, dass auch nahe Verwandte dieser Spezies unter das Verbot fallen. Das schließt Füchse (als Hunde) und Luchse (als Katzen) ein.

Ansonsten ist in Deutschland nur noch eines verboten: Affenfleisch. Auch diese Tiere dürfen nicht gegessen werden, sonst drohen rechtliche Konsequenzen. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf das Zubereiten und verzehren, sondern auch auf den Import. Selbst wenn in anderen Ländern keine Verbote bestehen, darf man das Fleisch der Tiere nicht zur Verwendung nach Deutschland holen. All dies steht in der Tierlebensmittel-Verordnung, im Paragraph 22.

Für alle anderen Tiere gibt es rechtlich keine Grenzen. Allerdings sind die Regeln streng, wenn es um die Art des Tötens gibt. So dürfen Nutztiere nur durch "Blutentzug" getötet werden; sprich durch einen professionellen Schlachter. Arten, die zum "Wild" zählen, müssen von Jägern erlegt werden. Stirbt ein Tier anders, ist es nicht für den Handel freigegeben.