Wenn das KFZ abgeschleppt wird, kann es teuer werden

Von Marion Selzer
20. Januar 2012

Wer falsch parkt und abgeschleppt wird, muss mit erheblichen Kosten rechnen. Außerdem müssen Eigentümer damit rechnen, dass ihr abgeschlepptes KFZ so lange vom Abschleppunternehmen einbehalten wird bis bezahlt wird.

Dieses Recht gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nun auch für private Abschleppbetriebe. Die Eigentümer haben daher auch kein Forderungsanrecht auf Erstattung von Folgekosten, für die Zeit, in der sie ihr KFZ nicht zur Verfügung hatten.