Wenn das Wetter Auto oder Haus beschädigt: Die Versicherung zahlt nicht immer alles

Von Cornelia Scherpe
27. Juni 2013

Gegen die Macht der Natur kann der Mensch nicht viel ausrichten. Tobt der Hagel durch die Ortschaft oder schlägt gar ein Blitz in unmittelbarer Nähe ein, kann es schnell zu hohen Sachschäden kommen. Oft entstehen Schäden am Haus, da das Dach der Last nicht komplett standhalten konnte oder Wasser in den Keller gelaufen ist. Auch draußen geparkte Autos müssen oft den ein oder andern Schaden hinnehmen.

Sobald das Wetter sich beruhigt hat, stellt sich für viele Betroffene die Frage, wer nun für die Reparaturen aufkommt. Die beste Nachricht für alle Autofahrer ist sicher: Schäden durch Unwetter zahlt bereits die Teilkaskoversicherung. Kann man nachweisen, dass das Auto durch Hagel und co. beschädigt worden ist, so fällt das unter die Leistungen der Versicherung.

Anders sieht es bei Schäden am Haus aus. Hier sind viele Menschen weniger gut versichert, als sie allgemein annehmen. Wer beispielsweise als Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung hat, kann damit keine Wasserschäden auf Kosten der Versicherung beheben lassen. Egal ob ein Schaden durch Regen, gestiegenes Grundwasser oder ein akutes Hochwasser entsteht, der Punkt "Überschwemmung" ist nicht Teil dieser Versicherung.

Wer diesen Schutz für sein Gut haben möchte, der muss zusätzlich eine Versicherung gegen Elementarschäden abschließen. Hat dagegen ein Sturm die Schäden verursacht, greifen die beiden genannten Versicherungen wieder.

Entstehen Schäden am Dach oder an den Fenstern, sodass Wasser ins Innere dringt, so kommt in diesem Fall die Versicherung auf, da nicht Wasser sondern Sturm in erster Instanz der Verursacher der Schäden war. Auch Verluste durch Blitzeinschlag sind gedeckt, allerdings nur, wenn der Blitz direkt Schaden macht. Überspannungsschäden in Geräten zählen nicht dazu.