Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen Patienten für gesund erklärt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. Januar 2010

Patienten, die sich krank fühlen und dies auch von ihrem Arzt bestätigt bekommen, sollten, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) sie aber als gesund erklärt, umgehend Einspruch dagegen erheben.

Im anderen Falle endet nämlich die Krankengeldzahlung der Krankenkasse, wie die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in Rostock hinweist. Zudem ist der betroffene Patient dann auch wieder arbeitsfähig. Deshalb sollte in diesem Fall auch der behandelnde Arzt, wenn er Meinung ist, dass der Patient noch krank ist, bei der Krankenkasse ein Zweitgutachten anfordern, damit die Arbeitsunfähigkeit nochmals überprüft wird.