Wenn Enkel mit Oma und Opa verreisen: Den Großeltern-Urlaub richtig planen
Damit der Urlaub mit den Großeltern auch reibungslos klappt, müssen einige Dinge beachtet werden
Sind die Eltern berufstätig und können zu den Schulferien keinen Urlaub bekommen, sieht es mit den gemeinsamen Ausflügen schlecht aus. Für Kinder ist das oft nicht nachvollziehbar und sie trauern der verpassten Reise nach.
In den letzten Jahren hat sich als Lösung für dieses Problem ein neuer Trend etabliert, den immer mehr Reiseanbieter aufgreifen: Urlaub für Enkel und Großeltern. Damit das funktioniert, sollte die Reise vorab gut geplant werden.
Das richtige Alter
Psychologen raten den ersten Urlaub mit Oma und Opa nicht vor dem vierten Lebensjahr zu planen. Jüngere Kinder haben eine so starke Fixierung auf die Eltern, dass auch die gemeinsame Zeit mit den Großeltern die Verlustangst nicht übertrifft.
Sind die Großeltern Vertrauenspersonen für das Kind?
Sind die Kinder im richtigen Alter, muss man sich überlegen, ob die Bindung zu den Großeltern wirklich fest genug ist. Sehen sich Enkel und Oma/Opa nur selten, kann der Urlaub schwierig werden. Besser ist es, wenn die Großeltern auch abseits der Ferien eine feste Alltagskomponente und damit Vertrauenspersonen für das Kind sind.
Den Urlaub "proben"
Der erste Ausflug ohne Eltern sollte idealerweise vor den Ferien stattfinden und über ein Wochenende gehen. So "probt" man den späteren Urlaub.
Vorgaben ja, aber nicht zu streng
Ein Gespräch vorab, was das Kind auf keinen Fall darf und was es gern macht, nimmt Streitpotenzial aus dem geplanten Urlaub. Zu strenge Vorgaben sollten die Eltern jedoch nicht geben, denn für das Kind ist es eine wichtige Erfahrung, den Alltag einmal ganz anders zu verbringen. Das
- fördert die soziale Entwicklung und
- stärkt das gesellschaftliche Verständnis.
Die rechtliche Seite
Neben der psychologischen Komponente sollten Eltern auch über rechtliche Fragen nachdenken. Sobald die Kinder mit den Großeltern allein im Urlaub sind, haben Oma und Opa auch die Aufsichtspflicht und müssen in Notfällen eigenständige Entscheidungen für das Enkelkind treffen.
Um Schwierigkeiten zu umgehen, können Eltern ihren Eltern/Schwiegereltern eine Vollmacht ausstellen, damit diese über Maßnahmen wie Krankenhausaufenthalt des Enkels entscheiden können.
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