Wenn es beim Hausbau zu Fehlern kommt

Von Marion Selzer
29. März 2012

Wie die Richter vom BGH entschieden haben, dürfen Bauherren einen Teil der Baukosten zurückbehalten, wenn das Haus mit Mängeln übergeben wird. Die Höhe richtet sich dabei nach der Höhe der Kosten, die zu erwarten sind, um den Mangel beheben zu können.

Auch wenn das Haus zwar bezugsfertig ist, aber dennoch über Fehler verfügt, steht Bauherren ein Recht auf Zahlungsverweigerung zu. Dann darf die Zurückbehaltungshöhe aber nicht mehr als 3,5 Prozent des gesamten Betrages ausmachen.