Wenn Hunde beißen, haften beide Halter
Hundebesitzerin bekommt 2.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, wird aber mit verantwortlich gemacht
Gehen Hunde verschiedener Besitzer beim Spazierengehen aufeinander los und verletzen dabei auch einen der Hundehalter, muss sich dieser die Gefahr, die von seinem Hund ausging, anrechnen lassen. So entschied das Amtsgericht München, das einen Fall zu bearbeiten hatte, bei dem eine Frau in die Hand gebissen wurde.
Richter halten 2.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen
Die Hundehalterin erfasste ihr Tier, dass sich mit einem anderen Hund biss. Als sie das Tier festhielt, kam der andere Hund auf sie zu und biss in die Hand der Frau. Diese erlitt dabei eine Blutvergiftung, die sie für drei Monate bei der Arbeit einschränkte.
Da sie die 750 Euro, die ihr die Haftpflichtversicherung der anderen Hundehalterin zahlte, als zu wenig empfand, klagte sie vor Gericht auf die Zahlung von weiteren 2.250 Euro. Die Richter aus München sprachen ihr davon 1.250 Euro zu, auf den Rest müsse sie verzichten, da der Vorfall zum Teil auch auf die Aggressivität ihres Hundes zurückzuführen sei. 2.000 Euro Schmerzensgeld insgesamt seien daher angemessen.