Wenn Hunde sich beißen, kann ein Dazwischengehen rechtliche Ansprüche mindern

Von Marion Selzer
18. November 2011

Kommt es zu einer Beißerei zwischen zwei Hunden und geht einer der Hundehalter dazwischen und trägt dabei Verletzungen durch einen fremden Hund davon, hat er nicht den vollen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wie das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden hat, muss sich derjenige, der beißende Hunde auseinander bringen möchte und dann gebissen wird, ein Mitverschulden anrechnen lassen. Schließlich weiß man hierbei um das Risiko selbst einen Schaden davon zu tragen. Im vorliegenden Fall klagte eine Frau um Schmerzensgeld, weil sie beim Dazwischengehen einer Beißerei vom Hund des anderen Besitzers verletzt wurde.