Wenn im Urlaubsland Unwetter herrschen, ist die kostenlose Stornierung des Urlaubs möglich

Von Marion Selzer
12. Oktober 2012

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass eine Urlaubsreise kostenfrei storniert werden muss, wenn am Urlaubsziel Unwetter herrschen. In dem verhandelten Fall bekam eine Urlauberin recht, die eine Reise nach Sri Lanka stornierte, weil das Auswärtige Amt Unwetterwarnungen ausgeschrieben hatte.

Es wurden starke, dauerhafte Regenfälle gemeldet, die große Teile im Osten von Sri Lanka abschnitten und das Verkehrsnetz lahmlegten. Zudem wies das Auswärtige Amt auf Todesfälle und über 300.000 Obdachlose aufgrund des Unwetters hin.

Als die Urlauberin die Reise stornieren wollte, habe der Reiseveranstalter mitgeteilt, dass vor Ort keinerlei Gefahr herrsche. Das Oberlandesgericht gab der Frau recht und sie konnte die Reise kostenfrei stornieren.