Wenn Kinder sich im Taxi plötzlich übergeben, besteht kein Schadensersatz
Wenn Kinder sich während einer Taxifahrt plötzlich übergeben müssen, müssen ihre Eltern nicht dafür haften. Diese Regelung hat das Amtsgericht München nach einem solchen Fall bekannt gegeben. So kann der Taxifahrer keinen Schadensersatz von den Eltern fordern.
Doch dies gilt nur dann, wenn das Erbrechen ganz unerwartet auftritt. Klagt das Kind bereits vorher über Übelkeit und die Eltern nehmen dies die Beschwerden nicht ernst, müssen sie für die Reinigung aufkommen, sollte sich das Kind während der Fahrt übergeben.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Kinder-duerfen-im-Taxi-kotzen-article1039186.html Abgerufen am 14. Juli 2010