Wenn Mietvertrag ausgelaufen ist, darf der Vermieter das Wasser abdrehen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. Dezember 2010

Wenn ein Mietvertrag abgelaufen ist und der Mieter danach nicht auszieht, dann kann der Vermieter diesem den Wasserhahn abdrehen, wie jetzt auch das Amtsgericht Lahnstein entschieden hat. Bei dem vorliegenden Fall hatte ein Mieter im Winter trotz eisiger Kälte stundenlang seine Fenster offen gehalten.

Daraufhin wurde er vom Vermieter mehrfach aufgefordert dies zu unterlassen und auch abgemahnt, denn durch das Verhalten könnte es zu einer Schimmelbildung in der Wohnung kommen. Nachdem dem Mieter die Kündigung mitgeteilt wurde, hatte der Vermieter später die Wasserversorgung für die Mietwohnung unterbrochen, damit der Mieter zum unverzüglichen Auszug veranlasst wurde. Das Amtsgericht gab dem Vermieter Recht.