Wenn Privatversicherte ihre Beiträge nicht bezahlen können, besteht nur eine Notversorgung
Früher konnten die privaten Krankenkassen Mitglieder, die ihre Beiträge nicht bezahlten, aus der Versicherung ausschließen. Doch seit dem Jahr 2009, nach der Gesundheitsreform der damaligen Regierung mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), besteht für alle Bürger eine Pflicht zur Krankenversicherung, auch für Selbstständige.
So haben sich dann viele Klein-Unternehmer bei einer privaten Krankenkasse versichert, die teilweise mit niedrigen Beiträgen geworben hatten. Aber die Privatversicherer hatten gehofft, dass diese neuen Mitglieder eines Tages auch mehr bezahlen, wenn sie mehr verdienen, doch ging diese Rechnung oft nicht auf. Auch mussten die privaten Krankenkassen ihre Beiträge zum Teil drastisch erhöhen.
Mittlerweile bieten die Kassen diese Billigtarife nicht mehr an, aber viele Mitglieder, die Zahl liegt bei etwa 150.000, können noch nicht einmal mehr ihren Beitrag bezahlen. Besonders gilt dies für einige Klein-Unternehmer, aber auch geschiedene Frauen von Beamten, sowie Rentner.
Wenn jemand seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt, so werden die Leistungen ausgesetzt, so dass nur in einem absoluten Notfall die ärztliche Behandlung, beispielsweise auch bei einem Unfall, von der Kasse übernommen wird. Aber eine Behandlung zur Vorsorge oder irgendwelche Reha-Maßnahmen sind ausgeschlossen.