Wenn Tauben zur Plage werden

Gezielte Tötung von Tauben bei einer Plage nicht immer erlaubt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. September 2011

Vielerorts - besonders Großstädte sind davon betroffen - sind die grauen Vögel eine regelrechte Plage, denn neben der ständigen Verschmutzung können sie auch Krankheiten auf den Menschen übertragen. Die Sprache ist von den Straßentauben, die aber nicht ohne Weiteres als Schädlinge bekämpft werden dürfen.

Doch jetzt hat ein Gericht in Kassel entschieden, dass diese Tiere in bestimmten Fällen auch gezielt getötet werden dürfen, wenn sie nämlich zur echten Plage werden. Aber dieses Urteil ist nur ein kleiner Erfolg, denn so muss in dem vorliegenden Fall, der zu dem Urteil führte, jetzt das zuständige Veterinäramt entscheiden, ob eine "echte Plage" vorliegt.

Gezielte Jagd der Tauben zunächst verboten

Auch wird dieses Thema in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gesehen, so gelten beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die Stadttauben per Verordnung als Schädlinge. Auch in München leben etwa 40.000 Tauben, die jährlich 480 Tonnen Kot produzieren und so Häuser und Baudenkmäler sowie auch Kunstwerke beschmutzen.

Aber auch die Tierschützer sehen die Stadttauben nicht als schützenswert an, denn es sind keine Wildtauben, sondern verwilderte Haustauben, deren Bestand man dementsprechend problemlos verringern könnte.

Ausgegangen war die Klage eines Falkners aus Südhessen, der im Auftrag von Kommunen und Betrieben die Tauben gezielt als Futter für seine Greifvögel jagen und töten sollte, was ihm jedoch untersagt wurde. Wie der Falkner weiterhin berichtet, geht es nicht nur um ein paar Tauben, sondern um ganze Scharen, die beispielsweise ein Firmengelände verschmutzen.