Wer als Arbeitsloser Urlaub machen will, muss das mit der Agentur für Arbeit abklären

Von Marion Selzer
19. Juni 2012

Auch als Arbeitsloser sehnt es einen ab und an nach Urlaub. Wer jedoch als arbeitssuchend gemeldet ist, muss sein Verreisen mit der zuständigen Arbeitsagentur abklären. Das gilt auch dann, wenn man kein Arbeitslosengeld bezieht.

Grundsätzlich können Arbeitslose darauf vertrauen, dass ihr Antrag auf Urlaub bewilligt wird, außer es wird dadurch eine berufliche Weiterbildung oder der Antritt einer Arbeitsstelle gefährdet. Einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub haben Arbeitslose jedoch nicht. Verreist man einfach ohne seiner Agentur Bescheid zu geben, erlischt in diesem Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Zu beachten gilt, dass das Arbeitslosengeld jedoch nur für die ersten drei Wochen des Urlaubs gezahlt wird. Wer länger Urlaub machen möchte, muss sich selbst finanzieren. Außerdem ist hier gegebenenfalls der Schutz durch die Krankenversicherung gefährdet. Betroffene sollten sich rechtzeitig auf den entsprechenden Behörden und Ämtern informieren.