Wer einen Betriebsrat gründen will, der unterliegt wie Betriebsratsmitglieder dem Kündigungsschutz

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. Juni 2010

Nicht nur Mitglieder eines Betriebsrats unterliegen dem Kündigungsschutzgesetz, sondern auch Angestellte, wenn sie einen neuen Betriebsrat gründen wollen und die entsprechende Wahl vorbereiten, wie jetzt die Richter am Arbeitsgericht in Frankfurt am Main urteilten. Für einen Betrieb ist natürlich die Arbeit eines Betriebsrates immer mit Kosten verbunden und somit wird es auch oftmals nicht gerne gesehen.

Bei einem Fall aber hatte die Geschäftsleitung einen Mitarbeiter gekündigt, weil dieser einen Betriebsrat gründen wollte und die Kollegen zu einer Betriebsversammlung mit anschließender Wahl eingeladen hatte. Schon am Anfang der Aktivitäten des Mitarbeiters hatte die Geschäftsführung den Mann in einen Raum ohne Computer- und Telefonanschluss versetzt und dann "aus betrieblichen Gründen" die Kündigung ausgesprochen. Nun hat das Gericht dem Mitarbeiter Recht gegeben, so dass also auch Wahlvorstandsmitglieder und Gründer von Arbeitnehmervertretungen den Betriebsräten und auch den Kandidaten gleichstellt sind, weil sonst eine Gründung behindert werden könnte.