Wer freiwillig geht, bekommt drei Monate lang kein Arbeitslosengeld

Von Marion Selzer
4. September 2012

Wer mit seinem Arbeitgeber einen sogenannten Aufhebungsvertrag vereinbart und einer Abfindung zustimmt, der läuft Gefahr seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren, zumindest für die Dauer von drei Monaten.

Die Richter vom Landessozialgericht in Hessen hielten es jedenfalls für gerechtfertigt, dass die zuständige Behörde einer Frau eine dreimonatige Sperre erteilte, weil sie der Aufhebung ihres Arbeitsvertrages selbst zugestimmt hatte.

Die Frau hatte über 15 Jahre lang im Callcenter einer Fluggesellschaft gearbeitet und war im Gegenzug einer Abfindung zu einer vorzeitigen Entlassung bereit. Dieses Verhalten muss sich die Frau nach Ansicht der Richter zurechnen lassen und bleibt zurecht drei Monate von einer Unterstützung durch die Agentur für Arbeit abgeschnitten.