Wer in Urlaub fährt, sollte seinen Vermieter dies besser zur Sicherheit mitteilen
Wie auch der Eigentümerverband Haus & Grund in seiner Zeitung berichtet, sollten Mieter, wenn sie in Urlaub fahren, dies dem Vermieter aus Sicherheitsgründen mitteilen.
Hierbei sollte dann auch der Vermieter informiert werden, wer in der Abwesenheit über einen Wohnungsschlüssel verfügt, damit in Notfällen, beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch oder Feuer, dieser kurzfristig erreichbar ist. Wenn der Mieter dies nicht tut, so kann er eventuell zu Schadensersatz herangezogen werden.
Aber der Vermieter kann nicht verlangen, dass der Mieter ihm einen Schlüssel zur Verfügung stellt, beziehungsweise darf ein Vermieter keinen Zweitschlüssel besitzen. Wenn er nämlich mit diesem die Wohnung betritt, so handelt es sich dabei um Hausfriedensbruch. Der Mieter kann dann auf Kosten der Vermieters die Schlösser auswechseln lassen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Vermieter-ueber-Reise-informieren-article3949841.html Abgerufen am 5. August 2011