Wer trägt OP-Kosten für Geschlechtsumwandlung?

Von Marion Selzer
15. März 2012

Wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg nun entschieden hat, müssen Menschen, die ihr Geschlecht umwandeln lassen möchte, auch Transsexuelle genannt, die Kosten für eine Umwandlungs-OP, wie beispielsweise eine Brustvergrößerung selber zahlen, sofern keine organische Notwendigkeit für den Eingriff vorliegt.

Im Fall ging es um eine in einem Männerkörper geborene Frau, die eine Brustvergrößerung für notwendig hielt und daher die Kosten erstattet bekommen wollte. Die Richter sahen den Eingriff jedoch nicht für notwendig. Zum einen hatte die Frau bereits durch eine Behandlung mit Hormonen eine gewisse Brustgröße entwickelt und zum anderen könne hier die Kasse nicht zahlen, weil es keinen organischen Befund für einen solchen Eingriff gäbe.

Ein Recht auf das Herstellen von Idealmaßen gäbe es für Transexuelle ebenso wenig wie für andere Menschen.