Wer zahlt bei Mobbing am Arbeitsplatz? Frau erleidet schwere psychische Probleme

Von Marion Selzer
20. Dezember 2012

Weil sie am Arbeitsplatz von ihren Kollegen derart stark gemobbt wurde, musste sich eine Frau aus Fulda einer langjährigen Psycho-Therapie unterziehen. Daraufhin verlangte sie Entschädigung von ihrer Unfallversicherung. Diese verweigerte jedoch die Zahlung.

Zurecht, wie die Richter vom Landessozialgericht Hessen entschieden. Bei Mobbing handele es sich weder um einen Arbeitsunfall noch um eine Berufskrankheit. Die Betroffene muss die Kosten für die Behandlungen selbst tragen und kann auch keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen.