Wer zahlt für die Bettwäsche für Allergiker?
Das Bundessozialgericht Kassel hat nun entschieden, dass Krankenkassen für Spezial-Bettwäsche für Allergiker aufkommen müssen, wenn diese die Symptome lindert und auch keine andere preiswertere Lösung in Frage kommt.
Ein unter Asthma leidender Mann hatte sich zwei Encasings, die antiallergene Eigenschaften aufwiesen, im Wert von 122 Euro gekauft. Als seine Krankenkasse sich weigerte den Betrag zu zahlen, zog der Mann vor Gericht. Mit Erfolg. Denn die Richter vom Bundessozialgericht sehen die Matratzenumhüllungen als gerechtfertigtes Hilfsmittel an, deren Kosten für die Anschaffung die Kassen zu übernehmen haben.