Wer zahlt, wenn es nach einer Organspende nachträglich zu Komplikationen kommt?

Von Marion Selzer
23. Mai 2012

Wie das Bundessozialgericht nun entschieden hat, muss die Unfallversicherung für Folgeschäden durch eine Organspende aufkommen. Im konkreten Fall ging es um einen Spender einer Niere, der infolge eines Fehlers bei der Operation an seiner Flanke verletzt wurde. Dadurch kam es zu Lähmungen in seiner Bauchwand und der Mann wurde zu 20 Prozent erwerbsunfähig geschrieben.

Daraufhin forderte er von seiner Unfallversicherung eine Entschädigungsrente. Diese weigerte sich jedoch, da der Mann der Operation freiwillig zugestimmt habe. Die Richter beurteilten die Lage jedoch zugunsten des Klägers. Die Organspende gelte als versicherte Ausführung und nur, wenn der Betroffene darauf aus sei, sich durch die Spende zu verletzen, bestehe das Recht der Unfallversicherung auf Zahlungsverweigerung.

Experten erwarten nun vor einer Beitragserhöhung bei den Unfallversicherungen, da weitere Entschädigungsklagen durch dieses Urteil zu erwarten sind.