Wie lange muss man einzelne Belege aufheben?

In vielen Bereichen werden bestimmte Dokumente auch viele Jahre später noch benötigt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
17. März 2010

Im Laufe eines Jahres fallen viele Rechnungsbelege und andere Belege an, doch muss ich diese über Jahre in irgendwelchen Aktenordnern sammeln, oder kann ich sie einfach in den Müll entsorgen? AHier muss man vorsichtig sein und nicht zu schnell handeln, denn für viele Dokumente, hierzu gehören auch Rechnungen und Quittungen, gelten bestimmte Zeiten der Aufbewahrung.

Dauerhafte und aktuelle Aufbewahrung

Beispielsweise sollte man das ganze Leben seine Zeugnisse, Arbeitsverträge und auch Gehaltsabrechnungen aufbewahren, weil man diese für die spätere Rentenberechnung eventuell benötigt, denn darüber lässt sich der Lebenslauf des Arbeitslebens nachvollziehen, wenn es Probleme bei der Berechnung der Rente geben sollte.

Bei allen Versicherungen, ob Lebensversicherung, Hausrat, Haftpflicht und auch Auto, müssen die aktuellen Unterlagen aufbewahrt werden, so dass man im Schadensfall sofort nachsehen kann, wie die einzelnen Bedingungen sind. Ältere Unterlagen von früheren Versicherungen können irgendwann auch einmal entsorgt werden.

Jährliche Aufbewahrung

Wie sieht es aber bei den jährlichen Lohn- und Einkommensteuererklärungen aus? Wenn der Steuerbescheid einmal eingegangen und in Ordnung ist, so brauchen die Quittungen und Rechnungen für das Finanzamt nicht aufgehoben werden, bei den Rechnungen ist es aber vielleicht besser für die Gewährleistung diese bis zu zwei Jahren aufzuheben.

Bei der Umsatzsteuer liegt dies anders, dort müssen die Rechnungen für Arbeiten an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück auf jeden Fall zwei Jahre lang vom Mieter oder Hausbesitzer aufbewahrt werden.

Auch gelten für Unternehmer andere Fristen, so dass bis zu zehn Jahre die Geschäftsbücher und ähnliches aufbewahrt werden müssen. Bei den Kontoauszügen sollte man auf jeden Fall die letzten zwei, besser noch drei Jahre diese aufheben. Bei Urteilen oder Mahnbescheiden von Seiten eines Gerichtes sollte man diese auch längerfristig, bis zu 30 Jahre lang, aufheben.