Wie Selbstständige wieder versicherungspflichtig werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Februar 2014

Selbstständige sind von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit und müssen sich selber um ihre Krankenversicherung kümmern.

So wählen sehr viele Selbstständige auch eine private Krankenversicherung, die aber im Alter auch teuer sein kann, besonders wenn der Selbstständige nur ein geringes Einkommen hat. Doch ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nicht möglich, aber es gibt dabei noch einen Trick.

Auch als Selbstständiger gesetzlich versichert bleiben

So muss dann der Selbstständige eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, so dass er dann automatisch wieder in eine gesetzliche Krankenkasse, die dann günstiger ist, wechseln kann. Aber der Selbständige muss seine selbstständige Tätigkeit nicht generell aufgeben, denn seit dem 1. Juli 2013 ist der Begriff der "hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit" neu aktualisiert worden.

Dabei müssen wöchentlich mehr als 20 Stunden gearbeitet werden und das monatliche Einkommen muss wenigstens die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße von 2.765 Euro (gilt für West) betragen, also mehr als 1.382,50 Euro.

Übrigens kann ein Selbstständiger mit eigenen Mitarbeitern auch als Arbeitnehmer gelten, wenn er in der Hauptsache als Arbeitnehmer beschäftigt ist. Dann besteht für ihn auch die Versicherungspflicht für eine Krankenkasse.