Wie verhält es sich mit den GEZ-Gebühren in der Ferienunterkunft?

Von Marion Selzer
18. Mai 2012

Wie das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen nun entschieden hat, muss man auch dann die GEZ-Gebühren zahlen, wenn man ein Feriendomizil vermietet. Und das unabhängig davon, ob der Fernseher das ganze Jahr über in der Ferienunterkunft steht oder nicht.

Im Fall ging es um einen Vermieter einer Ferienwohnung, der nur wenn Gäste kommen, ein Fernsehgerät dort aufstellt. In Zeiten ohne Gäste nimmt der Vermieter das Gerät mit zu sich nach Hause um einem Diebstahl vorzubeugen. Daher wollte er die GEZ-Gebühren nur anteilig bezahlen. Das geht nach Ansicht der Richter vom Oberverwaltungsgericht nicht. Schließlich sei die Technik um das Fernsehprogramm zu empfangen ganzjährig angebracht. Das reicht nach Ansicht der Richter aus um die GEZ-Gebühren zahlen zu müssen.