Wie viel Elterngeld in der Studienzeit?
Es ist alles andere als einfach, neben dem Studium auch noch Nachwuchs groß zu ziehen. Umso wichtiger daher die Fragen rund ums Elterngeld in der Studienzeit. Zunächst gilt für Studenten wie für den Rest der Bevölkerung, wer ein Kind bekommt, hat ein Recht auf Elterngeld. Das gilt auch dann, wenn die Eltern Anspruch auf BAföG haben. Dabei wird das BAföG auch nicht als Einkommen berechnet. Allerdings verhält es sich umgekehrt so, dass das Elterngeld, bis auf die ersten 300 Euro, dem BAföG angerechnet wird und dies dann entsprechend gekürzt werden kann.
Alleinerziehende StudentInnen haben einen Anspruch auf Elterngeld von 14 Monaten, sonstige Studenten nur von einem Jahr. Anders als bei nicht studierenden Eltern, können Studenten das Elterngeld nicht auf 14 Monate verlängern, wenn der Vater bereit ist für zwei Monate das Kind zu betreuen.