Wie wirkt sich eine Heirat auf die finanzielle Seite aus?

Nach der Eheschließung muss man sich mit vielen Fragen auseinandersetzen: was ist mein, dein, unser?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
9. Mai 2011

Durch die Heirat werden auch finanzielle Fragen aufgeworfen, so einmal die Wahl der Steuerklasse, das Ehegattensplitting sowie auch die Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft. So stellt sich später die Frage nach "mein", "dein" und "unser", beispielsweise bei der Steuererklärung, einer Erbschaft oder auch bei Schulden.

Ehegattensplitting

Bei der Steuererklärung wählt man entweder eine "Zusammenveranlagung" oder eine getrennte Veranlagung. Bei der ersten Wahl werden beide Einkommen erst addiert, danach halbiert und von der Hälfte die Steuer errechnet, die schließlich wieder verdoppelt wird.

Das klingt alles sehr verwirrend, aber dieses "Ehegattensplitting" hat den Vorteil, dass man ansonsten zu viel Steuer zahlen müsste, weil die Steuerkurve nicht linear, sondern progressiv verläuft.

Dieses Verfahren wurde im Jahr 1958 in Deutschland eingeführt.

Wahl der Steuerklasse

Bei der Wahl der Steuerklassen gibt es zwei Möglichkeiten, die aber von dem jeweiligen Einkommen der Partner abhängig ist. Wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoeinkommen verdient, dann lohnt sich die Kombination von den Klassen III und V, ansonsten sollten beide die Steuerklasse IV wählen.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft

Im Fall von Erbschaft oder Schenkungen ist der Güterstand wichtig, wobei der Gesetzgeber von einer Zugewinngemeinschaft ausgeht. Aber es gibt auch noch die Gütertrennung und Gütergemeinschaft, was im Ehevertrag vom Notar beurkundet wird.

Zugewinngemeinschaft

Bei einer Zugewinngemeinschaft wird aber im Falle einer Trennung nur das im Laufe der Ehe erwirtschaftete Vermögen auch berücksichtigt. Ausnahme sind hier die Schulden, wobei der Partner nur haftet, wenn er auch mit unterschrieben hat. Wenn in dieser Zeit einer der beiden Partner eine Erbschaft macht oder Schenkung erhält, so fließen aber nur der anschließende Gewinn, sprich Zinsen, in den "Zugewinn" ein.

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