Wien denkt über kurzzeitige Haftstrafen für Kinder nach
Wenn Kinder unter 14 Jahren in Österreich eine Straftat begehen, sind sie bislang ein Fall für die Jugendwohlfahrt. Für Kinder, die jedoch eine erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere Personen darstellen und bei denen sozialpädagogische Maßnahmen keinen Erfolg zeigen, sollte eine kurze Haftstrafe eingeführt werden, wenn es nach dem Wiener Stadtrat Christian Oxonitsch und der Kinder- und Jugendhilfe in Innsbruck geht.
Eine Art Hausarrest über drei bis vier Tage in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung, der gerichtlich angeordnet werden müsste, wäre durchaus denkbar, so Oxonitsch. Allerdings müsste dafür zunächst das Bundesgrundsatzgesetz der Jugendwohlfahrt geändert werden.