Wintereinbruch kein Grund für Urlaubskostenerstattung
Kommt es aufgrund von heftigen Schneefällen zu eingeschneiten Straßen und kommt man daher zu spät vom Urlaub nach Hause, haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Nur wenn aufgrund einer Warnung das Hotel nicht verlassen werden sollte und der Veranstalter dies ebenfalls anordnet, muss er auch dafür zahlen.
Allerdings kann ein Teil der Kosten erstattet werden, wenn der Veranstalter dafür garantiert hat, dass im Urlaubsort auf jeden Fall Ski gefahren werden könne, es dann aber zu gesperrten Skipisten kommt. Wer schon auf der Anfahrt vom Schneechaos überrascht wird und daher seine Reise erst gar nicht antreten kann, hat nach Expertenansicht das Recht die Reise zu stornieren und zwar kostenfrei.
Dies gelte allerdings nur für die Buchung über einen Reiseveranstalter und nicht, wenn man auf eigene Faust eine Unterkunft gebucht hat. Dann müssen die Übernachtungskosten auf alle Fälle gezahlt werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Rechte-eingeschneiter-Urlauber-article5164346.html Abgerufen am 12. Januar 2012