Winterglätte - Wann die Unfallversicherung bei Stürzen die Behandlung bezahlt

Von Thorsten Hoborn
24. Februar 2010

Viel Schnee und Temperaturen um den Gefrierpunkt. Der Winter ist Mitte Februar zurückgekehrt und hat für vereiste Gehwege und glatte Straßen gesorgt. Die Ausrutschgefahr auf dem Weg zur Arbeit ist hoch und Stürze somit fast vorprogrammiert. Unfallkliniken berichten, dass die Zahl behandlungsbedürftiger Stürze deutlich zugenommen habe. Doch welche Versicherung zahlt bei Unfällen dieser Art?

Beschäftigte, Schüler und Studenten sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn sie sich gerade auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg von dieser befinden. Sie deckt die Kosten der Behandlung, sowie der anschließenden Rehabilitation. Nach besonders schweren Unfällen mit bleibenden Gesundheitsschäden ist sie zur Zahlung einer Rente verpflichtet. Verunglückte müssen beachten, so bald wie möglich den nächstgelegenen Facharzt für Chirurgie, mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie, aufsuchen, da dieser für die Behandlung versicherter Unfallopfern zuständig ist.