Wintersportgeräteversicherung - was ist das? Gut gesichert auf die Piste

Von Nicole Freialdenhoven
29. November 2012

Skiurlauber schließen häufig eine Wintersportgeräteversicherung ab, die einspringen soll, falls im Urlaub die eigenen Skier oder Snowboards gestohlen oder beschädigt werden. Allerdings ist sie in der Regel überflüssig, warnen Verbraucherschützer. Werden die Wintersportgeräte im verschlossenen Ferienhaus aufbewahrt, springt die Hausratsversicherung ein. Nur wenn sie unbeaufsichtigt vor einer Hütte gelagert und gestohlen werden, wäre die zusätzliche Versicherung sinnvoll - und auch dann nur bei teuren neuen Skiern oder Snowboards.

Wichtiger sind allgemeine Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn man einen Unfall verursacht und andere Menschen oder deren Besitz beschädigt, sowie die Unfallversicherung, die einspringt, wenn ein Unfall bleibende Gesundheitsschäden entstehen. Bei stehenden Unfallversicherungen sollte überprüft werden, ob auch Bergungskosten mit abgedeckt werden. Diese können in den Alpen mit einigen tausend Euro zu Buche schlagen.

Wer außerhalb der EU Wintersporturlaub macht, zum Beispiel in der Schweiz, in Kanada oder in den USA, sollte zudem unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die für mögliche Behandlungskosten in Krankenhäusern oder bei ausländischen Ärzten aufkommt. Andernfalls müssen die 10.000 US-Dollar, die in den USA gerne einmal für ein Gipsbein verlangt werden, aus eigener Tasche gezahlt werden.