Wird der Datenschutz bei Kartenzahlungen durch easycash verletzt?
easycash - Speicherung von Kundendaten ohne rechtliche Grundlage
Das Unternehmen easycash, der größte deutsche Zahlungsabwickler, soll einem Bericht des Rundfunksenders NDR zufolge ohne eine rechtliche Grundlage Millionen Daten von Kunden speichern. So soll, beispielsweise wenn jemand in einem Geschäft mit EC-Karte bezahlt, automatisch die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Karteninhabers überprüft werden.
Besagte Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben
Aber wie das Unternehmen sagt, handelt es sich bei den Daten nur um Betrag, Zeitpunkt und Ort der Zahlung und die Kombination zwischen den Karten- und Kontodaten. Diese Daten werden von dem Unternehmen, das seinen Sitz in Ratingen bei Düsseldorf hat, aber nicht an Dritte weitergereicht. Für den Einzelhandel ist das elektronische Lastschriftverfahren zwar günstiger, birgt aber mehr Risiken als die Abwicklung mittels der Eingabe der "PIN-Nummer".
Easycash führt bei der Zahlung mittels EC-Karte eine Überprüfung der Zahlungswürdigkeit durch und wenn diese als hoch bewertet wird, so braucht der Kunde nur seine Unterschrift auf dem Beleg zu schreiben, aber es kann auch sein, dass die Kassiererin im Geschäft die Eingabe der "PIN-Nummer" fordert.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Mehr-gespeichert-als-erlaubt-article1557586.html Abgerufen am 24. September 2010