Wohnen im Denkmal - was Eigentümer bei Sanierungen beachten sollten

Von Dörte Rösler
31. Oktober 2013

In den letzten Monaten wurden bundesweit tausende Gebäude als Denkmäler anerkannt. Für die Eigentümer ist das mit zahlreichen Auflagen verbunden. Bei Umbauten und Sanierungen geht nichts mehr ohne das Denkmalamt. Viele Kosten lassen sich aber bei der Steuer wieder hereinholen.

Der Charakter des Denkmals darf nicht verändert werden

Ob Wärmedämmung, Dachreparatur oder Solaranlage - wer in einem Denkmal wohnt, muss vor jeder Baumaßnahme die Zustimmung der Behörde einholen. Grundsätzlich darf der Charakter eines Denkmals nicht verändert werden. Vor allem bei Arbeiten an der Fassade sind die Denkmalschützer streng. Geht es um energetische Sanierungen im Inneren, etwa den Einbau einer neuen Heizung oder die Renovierung der Bäder, finden sich meist großzügige Lösungen.

Die Vorschriften der Denkmalbehörde beachten

Wie die örtlichen Vorschriften lauten, erfahren Eigentümer entweder direkt bei der Unteren Denkmalbehörde oder beim Bauamt. Tipp: Da das Zustimmungsverfahren länger dauert, sollten Anträge möglichst frühzeitig vorliegen.

In aller Regel bieten die Mitarbeiter des Denkmalamtes auch eine Vorab-Beratung für Bauwillige. Wenn ein Bauprojekt Aussicht auf Erfolg hat, unterstützen sie bei den erforderlichen Unterlagen für den Antrag. Und sie erstellen eine Bescheinigung für das Finanzamt.

Damit können Bauherren die speziellen Abschreibungsmöglichkeiten für Denkmäler in Anspruch nehmen. Neben den Mehrkosten bei der Sanierung lässt sich etwa der zusätzliche Erhaltungsaufwand von der Steuer abziehen, ebenso wie die Planungsarbeit des Architekten.