Wohngeld und Bafög geht das überhaupt?
Grundsätzlich hat derjenige, der BAföG bezieht, keinen Anspruch auf Wohngeld. Von dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen. So zum Beispiel wenn man das BAföG im Rahmen einer Zweitausbildung gestattet bekommt und es daher als Bankdarlehen erhält.
Und auch wenn man mit Kindern oder mit einer anderen weiteren Person zusammen wohnt, die keinen Anspruch auf BAföG hat, kann man Wohngeld beantragen. Gestattet wird dies dann, wenn das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen unter einer bestimmten Grenze liegt.