Zahnzusatzverrsicherung und ein Heil- und Kostenplan

Von Viola Reinhardt
15. Mai 2009

Patienten, die von ihrem Zahnarzt Maßnahmen zur Sanierung des Gebisses empfohlen bekommen haben, benötigten für die Gesetzliche Krankenkasse einen Heil- und Kostenplan, der durch den Zahnarzt erstellt werden muss.

Solch ein Heil- und Kostenplan ist zu Vergleichen mit einem Kostenvoranschlag und kann auch bei der Zahnzusatzversicherung wertvolle Dienste leisten. Hat die Krankenkasse ihren Bescheid angesichts des Festkostenzuschusses zurückgesendet, dann kann man diesen an die Zahnzusatzversicherung weiterleiten. Diese wiederum berechnet ebenfalls ihren Zuschuss und wird auch diesen Bescheid an den Patienten schicken.

Somit hat man vor Behandlungsbeginn die Möglichkeit, die persönlich anfallenden Kosten schon vorab ersehen zu können. Der Heil- und Kostenplan hat insgesamt für eine Dauer von sechs Monaten eine Gültigkeit und sollte möglichst rasch an die Zahnzusatzversicherung geschickt werden. Dieser Weg ist umso wichtiger, wenn sich größere Sanierungsmaßnahmen ergeben und man sich nicht seine Ansprüche bei der Zahnzusatzversicherung verwirken möchte.