Zahnzusatzversicherung: Versicherungsschutz und die Definition fehlender Zähne
Zahnersatz ist teuer. Ein Umstand, der dazu führt, dass immer mehr Menschen eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese allerdings möchte zur Risikoverminderung erst einmal den aktuellen Zustand der Zähne erfahren und kann unter Umständen aufgrund fehlender Zähne den Versicherungsabschluss ablehnen. Doch wie definieren nun die Versicherer fehlende Zähne?
Sind überkronte Zähne oder Brücken vorhanden, sehen das sich Versicherung nicht als fehlenden, sondern bereits behandelnden Zahn bzw. Zähne an. Weisheitszähne unterliegen zudem nicht der Fragestellung vor dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung. Anders sieht es aus, wenn Zahnlücken bestehen, die durch einen Zahnersatz aufgefüllt werden könnten.
Hier werden dann zumeist weitere Gesundheitsfragen nötig, die sich auch auf die Zahnnummern konzentrieren. Hier kann der Zahnarzt bei der Beantwortung und den Zahnstatus belegen. Auch ein Versicherungsmakler kann aufgrund dieses Status die geeignete Zahnzusatzversicherung herausfiltern. Vergleichen und auflisten des Zahnzustandes lohnt sich also gleich doppelt.