Zu lange Abrechnungen sind nicht zumutbar

Von Marion Selzer
11. Oktober 2011

Wegen einer sehr umfangreichen Abrechnung der Betriebskosten muss ein Mieter keine Betriebskosten zahlen, so das Amtsgericht Köln. Dabei hat der Vermieter es vermutlich nur gut gemeint. Er stellte auf über 80 Seiten dar, aus welchen Posten sich die Betriebskosten zusammensetzten und erläuterte dabei auch die einzelnen Betriebskostenarten sowie deren Berechnungsgrundlagen.

Die Richter befanden, dass eine solch ausführliche Aufstellung der Kosten für den Mieter nicht mehr nachzuvollziehen sei und sprachen ihn infolge dessen frei den Betrag von 767 Euro zu zahlen. Einem durchschnittlichen Mieter könne nicht zugemutet werden, die Aufstellung zu den einzelnen Betriebskosten nachzuvollziehen.

Doch nur, wenn die Betriebskostenabrechnung für den Mieter nachvollziehbar sei, habe der Vermieter einen rechtsfähigen Anspruch auf Nachzahlungen.