Zu wenig Gehalt: Frau reicht Klage ein
In einem Wäschegeschäft in Leipzig hat eine gelernte Fachverkäuferin bisher für sechs Euro brutto gearbeitet. Für diesen Lohn war sie für alles zuständig - sie hat die Waren angenommen, betreute die Kunden usw. Jetzt hat sie eine Klage eingereicht.
Und das Gericht gab ihr Recht. Die Frau hatte 8,50 Euro brutto die Stunde gefordert und hat laut Gericht auch einen Anspruch darauf, denn das momentane Gehalt stehe im "erheblichen Missverhältnis zu der geleisteten Arbeit", so das Urteil.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Sechs-Euro-Lohn-sittenwidrig-article854769.html Abgerufen am 5. Mai 2010