Zum Vorstellungsgespräch trotz einer Krankschreibung

Von Max Staender
10. Juni 2013

In erster Linie hängt es vom entsprechenden Krankheitsbild ab, ob ein Angestellter während seiner Krankschreibung eine bestimmte Tätigkeit ausführt. Sofern es die Genesung nicht beeinträchtigt, darf man laut einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern auf jeden Fall während der Krankschreibung ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen.

Einem Angestellten eines Sanitärfachhandels wurde im verhandelten Fall gekündigt, nachdem der Geschäftsführer von dem Vorstellungsgespräch seines Mitarbeiters bei einer anderen Firma während der Krankschreibung erfuhr. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung hatte vor dem Gericht jedoch keinen Bestand, da er wegen seines Armes krankgeschrieben wurde und dies bei dem Bewerbungsgespräch nicht seine Genesung beeinträchtigt hat.