Bundesverfassungsgericht setzt Teil des Transsexuellengesetzes außer Kraft

Transsexuelle will Frau heiraten - Gerichte lehnen Antrag wegen fehlender Geschlechtsumwandlung ab

Von Frank Hertel
31. Januar 2011

Eine 62-jährige Berlinerin gilt rechtlich noch als Mann. Die Frau ist auch vom Körper her noch ein Mann, sie fühlt sich aber als Frau. Deshalb nimmt sie Hormone und hat ihren Adelstitel von "Freiherr" in "Freifrau" umschreiben lassen. Sie möchte aber ihr Geschlecht nicht operativ umwandeln lassen, weil sie sich dafür zu alt fühlt. Aber sie möchte eine Frau heiraten. Und zwar in Form einer homosexuellen Lebenspartnerschaft, nicht in Form einer herkömmlichen Ehe.

Ablehnung in Bezug auf das Transsexuellengesetz

Mit diesem Anliegen besuchte sie das Standesamt in Berlin-Schöneberg. Die Beamten lehnten das Ansinnen ab. Daraufhin klagte die Frau. Und das Amtsgericht Schöneberg lehnte auch ab. Genauso wie später das Landgericht Berlin und in der dritten Instanz das Kammergericht der Bundeshauptstadt. Die Begründung der Richter berief sich auf das sogenannte Transsexuellengesetz.

Das besagt, dass die Klägerin erst eine Geschlechtsumwandlung vollziehen und dann fortpflanzungsunfähig sein müsste, bevor sie eine Homoehe eingehen könnte. Die Klägerin legte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein und hatte damit Erfolg. Die Richter sahen dadurch ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit verletzt.

Das Transsexuellengesetz ist in diesem Punkt ab sofort bis zum Finden einer gesetzlichen Neuregelung außer Kraft gesetzt.