10% Trinkgeld sind angemessen, allerdings nur bei gutem Service

Von Melanie Ruch
23. Januar 2014

Egal welche Dienstleistung man auch in Anspruch nimmt, es stellt sich immer wieder die Frage, wie viel Trinkgeld man dem Kellner, dem Taxifahrer oder dem Friseur geben muss.

In Deutschland keine Verpflichtung

Müssen tut man in diesem Fall gar nichts, zumindest hierzulande nicht. Allerdings ist es dennoch üblich, einen gewissen Prozentsatz der Rechnung als zusätzliches Trinkgeld zu zahlen. 10% des Rechnungsbetrags sind als Trinkgeld angemessen, das sagt zumindest der Knigge.

Aufstockung geringer Gehälter

Bei Dienstleistern, bei denen das Trinkgeld aufgrund des geringen Gehalts zum Lebensunterhalt beiträgt, wie etwa bei Kellnern oder auch Taxifahrern, darf es auch ruhig mal etwas mehr sein, vorausgesetzt man war mit dem Service zufrieden. Das Trinkgeld ist heutzutage schließlich vor allem Eins: eine Art Belohnung für die Mühen eines Dienstleisters und dessen guten Service.