Ab 1. April gelten für Radfahrer neue Verkehrsregeln

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. März 2013

Ab der nächsten Woche (1. April 2013) werden Neuregelungen für Radfahrer in Kraft treten.

So gibt es dann auch ein neues Verkehrsschild für "Sackgassen", wobei Fußgänger und Fahrradfahrer einen weiter führenden Durchgang haben. Weiter befinden sich über dem bekannten Schild "Sackgasse" die zusätzlichen Symbole für Fußgänger und Radfahrer. Aber Fahrradfahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, müssen ab nächster Woche auch mit höheren Bußgeldern rechnen. Wer dann nachts ohne Licht erwischt wird, der muss anstelle der heutigen 10 Euro dann 20 Euro Strafe zahlen. Auch das Fahren durch eine Fußgängerzone wird um fünf Euro mit 15 Euro teurer werden.

Doch auch Autofahrer müssen demnächst bei einigen Verkehrsverstößen tiefer ins Portemonnaie greifen, denn auf den Radfahrstreifen herrscht absolutes Parkverbot und wird dann mit 20 Euro, bisher 15 Euro, bestraft. Für Fahrradstraßen gilt dann auch generell das Tempolimit "30".

So ist der Fahrrad-Club "ADFC" auch für mehr Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Zonen, doch separate Radwege sind nicht immer optimal, weil sie oftmals hinter parkenden Autos oder auch Büschen verlaufen, so dass die Autofahrer an Kreuzungen die Radfahrer oftmals zu spät erkennen und es dann zum Unfall kommt.