Ab 1.November verdoppeln die Krankenkassen die Zuschüsse für Hörgeräte
Wer bislang ein Hörgerät brauchte, musste selber noch recht tief in die eigene Tasche greifen. Jetzt heißt es einfach etwas Geduld aufbringen und warten. Wer ein neues Hörgerät benötigt, sollte mit der Anschaffung bis nach dem 1.November warten.
Die Kassen verdoppeln nämlich den Zuschuss für ein Hörgerät. Doch damit noch nicht genug. Zukünftig sollen auch die Kosten für die begleitende Nachsorge übernommen werden. In Zahlen ausgedrückt beträgt der mögliche Festpreis für eine Gehörhilfe ab dem 1. November 785 Euro anstatt bislang 421 Euro. Das teilte die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen mit.
Patienten sollten sich vor der Anschaffung allerdings erkundigen, mit welchem Hörgeräteakustiker die Krankenkasse zusammenarbeitet.
Idealerweise holt man sich zwei Kostenvoranschläge ein. Erst wenn von der Kasse eine schriftliche Bestätigung vorliegt, kann der Patient sicher sein, dass die Krankenkasse tatsächlich den Festpreis zahlt und auch die Kosten für die begleitende Nachsorge trägt. Akustiker sind per Gesetz dazu verpflichtet, Hörgeräte zu führen, die in der Preisklasse des Festpreises der Kassen liegen. Selbstverständlich kann der Patient sich Modelle auswählen, die teurer sind.
Die Mehrkosten jedoch müssen dann vom Patienten selber getragen werden. Es sei denn, es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, dann zahlen die Kassen auch mehr.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Zuschuss-fuer-Hoergeraete-wird-verdoppelt-article11424801.html Abgerufen am 24. September 2013