Einführung einer Präimplantationsdiagnostik wird weiter verschoben
Die Präimplantationsdiagnostik (PID), die eine Untersuchung des Erbguts bei Embryonen beinhaltet um schwere Gendefekte auszuschließen, wird vermutlich noch für ein weiteres Jahr verschoben werden, denn es gibt bei der Regelung größere Unstimmigkeiten und Streitereien bezüglich der Zuständigkeiten der Ethik-Kommissionen.
So sollen laut einem Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums aus jedem Bundesland eine Kommission für die "PID" zuständig sein, die den Landesärztekammern angeschlossen werden sollen, was aber die Bundesärztekammer kritisiert, denn dies lässt sich nur sehr schwer durchführen. So soll der Entwurf nochmals überarbeitet werden. Doch wird vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr ein entsprechendes Gesetz nicht in Kraft treten können.
Ein solcher Gentest ist für Eltern, die schon ein schwer behindertes Kind haben, und sich ein zweites Kind wünschen, als Sicherheit bei einer künstlichen Befruchtung vorgesehen. So könnten die betroffenen Paare zurzeit nur in die europäischen Nachbarstaaten reisen, wo diese Untersuchung erlaubt wird.