Ab sofort kümmern sich private Unfallversicherungen auch um Zeckenbisse

Anträge auf Schadensersatz wegen Insektenstiche kann zunächst noch abgelehnt werden

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
28. Oktober 2010

Zeckenbisse und Mückenstiche werden laut neuesten Bedingungen künftig von privaten Unfallversicherungen als Unfallfolgen angesehen. Der Betroffene hat somit - wie auch bei Wespenstichen - einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz. Doch die Umstellung der Unfallversicherungen läuft nicht automatisch. Der Versicherte muss bei seiner Versicherung einen Antrag stellen.

Erweiterung durch Beitragszuschlag möglich

Die neuen Regelungen befinden sich jedoch erst im Anfangsstadium und so kann es sein, dass die Anträge noch abgelehnt werden. In diesem Fall ist es ratsam, seinen Vertrag zu erweitern; dies ist durch einen Beitragszuschlag schnell geschehen.

Zecken, die sich vornehmlich in Wäldern aufhalten, breiten sich immer mehr aus. Einen Zeckenbiss hat man sich schnell eingefangen und nicht immer wird dieser sogleich bemerkt. Im schlimmsten Fall können die kleinen Blutsauger Krankheiten wie Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Myelitis oder Borreliose übertragen; an letzterer erkranken jährlich rund 100.000 Menschen in Deutschland.

In einigen Fällen können diese Krankheiten zu schlimmen Langzeitfolgen führen, die auch finanzieller Art sein können. Mit einer passenden Unfallversicherung muss man sich zumindest darum dann keine Sorgen mehr machen.