Abgelehnt! - Auf der schwarzen Liste der Versicherer
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) dient dazu, mögliche Versicherungsbetrüger aufzudecken
Immer häufiger suchen Menschen Rat bei Verbraucherschutzorganisationen, weil sie keinen Versicherungsschutz mehr besitzen. Der Grund: Auch die Versicherungswirtschaft sammelt unsere Daten. Wenn eine Versicherung die Kündigung schickt oder eine andere den Aufnahmeantrag verweigert, kann das daran liegen, dass man auf einer schwarzen Liste steht.
Eintragungsgründe und mögliche Folgen
Diese Liste, Hinweis- und Informationssystem (HIS) genannt, umfasst 9,5 Millionen Datensätze. Zweck des HIS ist es, die Versicherungsbranche über potentielle Betrüger und Streithansel zu informieren.
Die Gründe für Einträge in diese schwarze Liste haben mittlerweile allerdings überhand genommen: Verkehrsunfälle, Meldungen mehrerer Einbrüche in kurzer Zeit, zweimalige Inanspruchnahme des Rechtsschutzes oder vermuteter Versicherungsbetrug.
Besonders schwerwiegend sind die Auswirkungen für all diejenigen, die eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen und in der Datei wegen Vorerkrankungen als "schlechte Risiken" registriert sind. So haben beispielsweise Asthmatiker Probleme, eine solche Versicherung zu erhalten. Auch wer lediglich eine Gesprächstherapie absolviert hat, kann sich einen Antrag ersparen.
Möglichkeiten des Widerspruchs für Versicherte
Versicherer müssen ihren Kunden allerdings mitteilen, dass sie Informationen über sie in die HIS-Datenbank eingegeben haben. Fehlerhaften Eintragungen können Versicherte widersprechen und verlangen, dass diese gelöscht werden. Sollte der Versicherer ablehnen, einen Vermerk zu streichen, haben Kunden die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft zu wenden.
Nach Ablauf von fünf Jahren muss der für die Datenbank zuständige Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Einträge löschen.
Bei Abschluss einer Versicherung gesteht ein Kunde mit seiner Unterschrift einer Versicherung zu, die Daten aus dem HIS zu nutzen. Lehnt ein Versicherter dies ab, gerät er schnell unter Verdacht und muss damit rechnen, grundsätzlich abgelehnt zu werden.
Wer sich informieren möchte, ob er in der Datenbank des HIS gespeichert ist, muss sich schriftlich an die GDV wenden. Die Anschrift lautet: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/43G, 10117 Berlin. Eine Kopie des Personalausweises (Vor- sowie Rückseite) muss der Antragsteller beilegen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-kein-Versicherer-Sie-will-article2337611.html Abgerufen am 18. Januar 2011