Abschlagszahlungen werden beim Anbieterwechsel nach Vorjahresverbrauch ermittelt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. Juni 2011

Wenn man seinen Strom- oder Gasanbieter wechselt, so sollte man darauf achten, dass dieser dann die Abschlagszahlungen auch nach dem Vorjahresverbrauch ermittelt, wenn man die entsprechenden Nachweise erbracht hat, beispielsweise eine Kopie der letzten Jahresabrechnung des alten Anbieters, wie die Verbraucherzentrale in Sachsen empfiehlt. Der neue Versorger ist dann dazu gesetzlich verpflichtet.

Sollte der Versorger aber dies nicht berücksichtigen, so kann man die Abschläge selber aufgrund der Vorjahreszahlen in Verbindung mit den neuen vertraglich vereinbarten Preisen für Grundgebühr und Verbrauch errechnen und dann anpassen.

Bei Onlineverträgen sollte man die Widerspruchsfrist, die 14 Tage beträgt, überprüfen und gegebenenfalls davon Gebrauch machen und den Vertrag auflösen.