Abzug einer Gastherme verstopft: Schuldig wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen

Von Ingrid Neufeld
31. Januar 2014

Vor dem Berliner Amtsgericht standen eine 50-jährige Frau und ihr 33-jähriger Sohn. Sie mussten sich verantworten, weil sie in ihrer früheren Wohnung eine Gastherme, die nicht mehr in Betrieb war, mit Stoff und Papier verstopft hatten, um sich so vor Zugluft zu schützen. Als die beiden auszogen, vergaßen sie die Gastherme.

Die Folgen ihrer Vergesslichkeit waren allerdings fatal: Nach ihnen zog eine sechsköpfige Familie in die Wohnung. Eine 27-jährige Mutter von vier Kindern im Alter zwischen einem und sechs Jahren und deren Lebensgefährte. Sie merkten nicht, dass Gas aus der Therme austrat, da sie dieses nicht riechen konnten. Deshalb erlitten sie eine Kohlenmonoxid-Vergiftung, an der die gesamte Familie starb.

Die Richterin sah den Vorwurf der fahrlässigen Tötung als gegeben an und verurteilte die beiden Vormieter zu einer Geldstrafe von 4800 Euro und 3600 Euro.