Achtung Arbeitnehmer - bei diesen Verfehlungen darf der Chef kündigen

An diese Regeln sollte sich jeder Arbeitnehmer halten

Von Dörte Rösler
21. November 2014

Fehler im Job sind verzeihlich. Manche Dinge dürfen Arbeitnehmer sich aber nicht leisten - sonst droht die Kündigung. Wir erklären, was der Arbeitgeber hinnehmen muss, und wann er Beschäftigte rauswerfen darf.

Heimliche Raucherpause

Raucher gibt es in den meisten Betrieben. Wenn Beschäftigten für ihre Zigarette ausstempeln und einen Raucherraum aufsuchen müssen, sollten sie sich an diese Regelung halten.

Wer heimlich rauchen geht ohne diese Pausen zu erfassen, darf abgemahnt werden. Nach mehreren Abmahnungen ist eine Kündigung zulässig.

Trödeliges Arbeiten

Jeder Arbeitnehmer hat ein anderes Tempo, und niemand muss sich hetzen lassen. Extremes Trödeln darf aber ebenfalls abgemahnt werden. Bessert sich das Verhalten nicht, darf der Chef kündigen.

Lästern und Beleidigungen

In manchen Situationen dürfen Arbeitnehmer durchaus ein Schimpfwort in den Mund nehmen - aber nicht überall und jedem gegenüber. Wer vom Vorgesetzten unfreundlich angemotzt wird, kann sich auf gleiche weise revanchieren.

Diffamierende Beleidigungen gehen aber zu weit. So sollten Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen sich etwa bei Lästereien über Gott oder den Papst zurückhalten.

Pornobilder zeigen

Pornographische Fotos am Arbeitsplatz sind ein No-Go. Erst recht, wenn der Vorgesetzte seinen weiblichen Mitarbeitern ungefragt Nacktfotos präsentiert und anbietet, solche Bilder auch von ihnen zu machen.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat wegen dieser sexuellen Belästigung die fristlose Kündigung für zulässig befunden.