Änderungen im Gesundheitswesen: seit dem 1.11. gelten neue Regeln für Familien und Patienten

Von Dörte Rösler
6. November 2013

Neben einer neuen Energiesparverordnung für Wäschetrockner und Schlichtungsstelle für Flugreisende bietet der November einige interessante Änderungen im Gesundheitswesen. Von der ärztlichen Behandlung im Ausland über die Geschlechtsangabe im Geburtsregister bis zu höheren Kassenbeiträgen für Hörgeräte.

So zahlen die gesetzlichen Kassen für neu beantragte Hörgeräte künftig einen Festbetrag von 784,94 Euro. Damit hat sich der Zuschuss fast verdoppelt. Hinzu kommen höhere Mindeststandards für die technische Ausstattung der Geräte.

Finanziell spürbar ist auch die neue EU-Richtlinie zur medizinischen Behandlung im Ausland. Bereits seit 2004 müssen die Kassen Behandlungskosten in derselben Höhe wie im Inland übernehmen. Wie hoch die Sätze sind, ist jetzt jedoch erstmals transparent gemacht. Auf der Webseite eu-patienten.de können Interessierte sich über alle länderspezifischen Regelungen informieren.

Eine weitere Änderung betrifft das Personenstandsrecht für intersexuelle Kinder. Seit dem 1. November müssen Eltern von Neugeborenen mit uneindeutigen biologischen Merkmalen im Geburtenregister keine Geschlechtsangabe eintragen lassen. Zwar ist die Gruppe der Betroffenen nur klein, im Einzelfall kann die Neuregelung jedoch vorschnelle medizinische Eingriffe verhindern.