Niemals bei Rot über die Ampel - auch nicht in der Nacht

Von Ingo Krüger
21. Juli 2011

Bei einer roten Ampel über die Straße zu gehen, ist kein Kavaliersdelikt. Und obendrein gefährlich. Diese Erfahrung musste ein Fußgänger machen, der trotz Rot die Fahrbahn überquerte und dabei von einem Auto erfasst wurde. Da sich der Mann schwere Verletzungen zuzog, verklagte er den Fahrer des Unfallwagens auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) wies die Klage des Fußgängers mit der Begründung ab, er habe den Zusammenstoß selbst zu verantworten (Aktenzeichen: 4 U 200/10-60). Schließlich habe er nachts nicht nur dunkle Kleidung getragen, sondern eine rote Fußgängerampel missachtet. Der Verkehrsverstoß wiege besonders schwer und sei nicht mehr nur als grobe Fahrlässigkeit zu werten, so die Richter. Die von dem Auto ausgehende Gefahr sei zu vernachlässigen, erklärte das OLG.